Veranstaltung: | Grundsatzprogramm |
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Antragsteller*in: | Julian Joswig (KV Rhein-Hunsrück) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.09.2020, 10:50 |
A14: Haushalts- und Steuerpolitik
Antragstext
(132) Infrastruktur ist öffentliche Aufgabe. Öffentlich-Private Partnerschaften
kommen nur dann in Betracht, wenn sich durch sie ein messbarer Mehrwert für die
Gesellschaft ergibt, etwa durch geringe Kosten für Steuerzahler*innen,
schnellere Umsetzung oder höhere Qualität.
Begründung
Originaltext: Infrastruktur ist öffentliche Aufgabe. Öffentlich-Private Partnerschaften kommen nur dann in Betracht, wenn sich durch sie ein Mehrwert bzw. geringere Kosten für die Steuerzahler*innen ergeben.
Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPPs) auf ihre Vorteile für für Steuerzahler*innen zu reduzieren, halte ich für oberflächlich. Es gibt viele Bereiche, z.B. Schwimmbäder oder kommunale Brücken, bei denen der Nutzen für die gesamte Bevölkerung in der Region gesehen werden muss, nicht nur im Hinblick auf die Steuerlast der öffentlichen Finanzierung.
Private Projektträger haben oft Qualitäten, welche die öffentliche Hand nicht 1:1 abbilden kann; beispielsweise die personelle Qualifikation in spezifischen Branchen sowie wichtige Erfahrung im Projektmanagement. Großprojekte wie der Berliner Flughafen haben gezeigt, dass der Staat die eigenen Fähigkeiten in Infrastrukturprojekten überschätzt und somit nicht nur Geld, sondern auch Zeit verschwendet. Klare Verträge und Strafen bei Nichteinhaltung gegenüber privaten Partnern sind in der Regel zuverlässiger als eine alleinige Durchführung des Staates.
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