Veranstaltung: | Grundsatzprogramm |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.09.2020, 11:53 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A9NEU: Kapitel 2: Sozial-Ökologische Marktwirtschaft
Antragstext
(101)
Infrastrukturen sind eine öffentliche Aufgabe. Öffentliche Güter und
Institutionen müssen für alle zugänglich sein. Grundinfrastrukturen der
Sicherheit, des Rechts, der Mobilität und der Verwaltung gehören in öffentliche
Hand. Güter und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, die kommunale
Daseinsvorsorge und die kommunale Selbstverwaltung müssen in öffentliche Hand
und von Marktmechanismen und Wettbewerb ausgenommen bleiben. Die Beschaffung des
öffentlichen Sektors muss sich außerdem stärker an ökologischen und sozialen
Faktoren orientieren, der niedrigste Preis genügt nicht als
Entscheidungsgrundlage.
Begründung
Die öffentliche Beschaffung macht ~15% des deutschen BIPs sowie ~34% des öffentlichen Gesamthaushaltes aus. Dass hierbei auf den Preis geachtet wird, ist zweifelsfrei sinnvoll und im Interesse der Steuerzahler*innen, jedoch dürfen ökologische und soziale Faktoren nicht verdrängt werden. Der Staat sollte zum einen eine Vorbildsrolle gegenüber dem privaten Sektor einnehmen, zum anderen hätte ein Paradigmenwechsel aufgrund des sehr hohen Investitionsvolumens einen enormen ökologischen und sozialen Effekt.
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